Bewegungen auf den Girokonten und Kreditkarten sollte der Kunde regelmäßig prüfen

So brauchen SIe sich keine Sorgen machenBewegungen auf den Girokonten und Kreditkarten sollte man regelmäßig prüfen, denn jeder Kunde geht mit der Nutzung seines Girokontos sowie seiner Kreditkarte auch gewisse Verpflichtungen ein. So liegt es zum Beispiel im Verantwortungsbereich des Kunden, Bewegungen auf dem Girokonto sowie auf dem Kreditkartenkonto in regelmäßigen Abständen auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.

In den AGBs der Banken ist in dem Zusammenhang oftmals von den sogenannten Sorgfaltspflichten die Rede, die dem Bankkunden bezüglich der Nutzung von Girokonten und Kreditkarten zukommen. Diese Sorgfaltspflichten stellen natürlich keine Schikane seitens der Bank darf, sondern haben durchaus ihren Sinn.

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Geld-Eingang pro Monat

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Je nach Höhe des Geldeingangs können die Kontoführungsgebühren variieren.


 

Wie häufig sollten Kunden ihre Kontobewegungen prüfen?

Bezüglich der Frage, wie oft die Kunden die Bewegungen auf ihrem Giro– und Kreditkartenkonto überprüfen müssen, gibt es keine exakten zeitlichen Angaben. Meistens wird von regelmäßig gesprochen, allerdings lassen sich – auch aufgrund einiger Gerichtsurteile – durchaus etwas genauere Zahlen ableiten. So kann davon ausgegangen werden, dass der Kunde seiner Sorgfaltspflicht auf jeden Fall dann nachkommt, wenn er Kontoauszüge und Kreditkartenumsätze mindestens einmal monatlich kontrolliert. Die meisten Experten empfehlen allerdings eine häufigere Kontrolle, die mindestens einmal pro Woche durchgeführt werden sollte. Im Idealfall können Konto- und Kreditkartenumsätze sogar täglich geprüft werden, zum Beispiel über das Online-Banking. Ein verantwortungsvoller Bankkunde sollte die Bewegungen also so oft wie möglich prüfen, wobei es natürlich auch davon abhängt, wie viele Umsätze im Durchschnitt über das Konto verbucht werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Auf die Fristen sollte der Kunde achtenWas die Rückbuchung einer möglichen Fehlbuchung auf dem Girokonto angeht, wird meistens von einer Frist von sechs Wochen gesprochen, falls die Buchung per Lastschrift erfolgt ist. Allerdings handelt es sich bei diesen sechs Wochen im Prinzip nur um eine Vereinbarung, welche die Banken untereinander getroffen haben. Schon mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Kunden zeitlich nahezu unbegrenzt die Rückbuchung einer nicht korrekten Lastschriftabbuchung einfordern dürfen. Wer diesbezüglich jedoch Ärger mit seiner Bank vermeiden möchte, sollte sich an die Frist von sechs Wochen halten und schon alleine aus diesem Grund die Kontobewegungen spätestens innerhalb von sechs Wochen kontrollieren.

Eine „echte“ Frist von sechs Wochen gibt es, was den Rechnungsabschluss angeht. Diesen führen die Banken auf dem Girokonto meistens alle drei Monate durch. Den Rechnungsabschluss muss der Kunde ebenfalls kontrollieren und binnen sechs Wochen Widerspruch einlegen, falls der Kontoabschluss nicht korrekt ist. Wird hingegen kein Widerspruch eingelegt, gilt der aufgeführte Kontosaldo als akzeptiert, was auch als Saldoanerkenntnis bezeichnet wird. Falls ein Widerspruch also nicht rechtzeitig erfolgt, muss der Kunde einen mitunter nachteiligen Abschlusssaldo akzeptieren. Das Recht auf Korrektur einzelner Buchungen, zum Beispiel eben einer Lastschriftrückgabe, bleibt davon jedoch unberührt.

Nützliche Tipps und Ratschläge

So geht das!Es ist sicherlich sinnvoll, sich als Kunde nicht nur auf vorhandene Fristen und Rechte zu berufen, sondern vorausschauend zu handeln. Denn auf diese Weise lässt sich oftmals mancher Ärger vermeiden. Daher sollen im Folgenden noch einige nützliche Tipps aufgeführt werden, was den Umgang mit Bewegungen auf dem Konto bzw. Kreditkartenumsätzen und deren Kontrolle betrifft.

  • am einfachsten und schnellsten lassen sich Bewegungen per Online-Zugang überprüfen
  • auch für die Online-Ansicht der Kreditkartenabrechnung kann man sich freischalten lassen
  • ein Kreditkartenlimit kann höhere und falsche Abbuchungen mitunter im Vorhinein verhindern
  • wird eine falsche Abbuchung entdeckt, sollte die Bank sofort informiert werden
  • missbräuchliche Bargeldverfügungen an ausländischen Geldautomaten können mit einer „Auslandssperre“ verhindert werden.

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Girokonto, Kreditkarte

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