Gesetze schützen den Anleger 
Delisting – so funktioniert ein Rückzug von der Börse

Ist das eine Sackgasse?Diverse Unternehmen entscheiden sich dazu, an die Börse zu gehen. Mit dem Börsengang ist das Ziel verbunden, günstig Kapital einzusammeln und die Reputation zu steigern. Jedes große Unternehmen ist daher an der Börse oder plant einen Börsengang. Es gibt jedoch auch den umgekehrten Fall. In manchen Fällen ziehen sich Unternehmen von der Börse zurück. Dieser Vorgang wird als „Delisting“ bezeichnet.

Die Aktien eines Unternehmens werden dann von der Börse entfernt. Sie können nicht mehr gekauft oder verkauft werden. Beim Delisting handelt es sich also um einen Börsenrückzug. Nachfolgend wird dieser Vorgang näher erläutert. Es werden weiterhin die rechtlichen Aspekte eines solchen Rückzuges erklärt. Ebenfalls werden Beispiele für das Delisting genannt.

Das Delisting ist das Gegenteil vom Börsengang

Börse & MärkteEin Börsengang ist mit vielen rechtlichen Hürden verbunden. Unternehmen möchten dadurch frisches und günstiges Kapital einsammeln. Die Aktionäre versprechen sich von den Aktien hohe Kursgewinne und Dividenden. Doch nicht immer entwickelt sich der Börsengang eines Unternehmens zu einem Erfolg. In manchen Fällen bleiben die Gewinne aus oder die Aktie lässt sich nicht verkaufen. In manchen Fällen entscheiden sich Unternehmen aus den verschiedensten Gründen dazu, sich von der Börse zurückzuziehen. Dieser Vorgang, der als Delisting bezeichnet wird, ist eher selten und unbekannt. Dennoch ist der geordnete Rückzug von der Börse möglich. Wenn sich ein Unternehmen komplett vom Aktienmarkt zurückzieht, hat das Folgen für die Aktionäre. Die Aktien des Unternehmens können dann nämlich nicht mehr an der Börse gehandelt werden. Mit dem Delisting ist der komplette Rückzug des Unternehmens vom Aktienmarkt verbunden. Weltweit ist also kein Handel mehr möglich. Aktionäre stehen somit vor dem Problem, dass ihre Aktien im Depot quasi wertlos werden. Außerdem können Interessenten nicht mehr am zukünftigen Gewinn des Unternehmens partizipieren. Aktionäre, die gerne die Aktie des Unternehmens kaufen würden, können das nicht mehr tun. Sie ist schlichtweg nicht mehr handelbar. Mit dem Delisting erreicht das Unternehmen den Status, den es vor dem Börsengang hatte. Da mit dem Börsenrückzug vor allem Nachteile für die Aktionäre verbunden sind, gibt es einige rechtliche Vorschriften.

Gesetzliche Regelungen für den Rückzug von der Börse

Der Gesetzgeber setzt die Rahmenbedingungen bei FinanzproduktenEin Unternehmen kann sich nicht einfach kurzfristig von der Börse zurückziehen. Ein solches Vorgehen hätte fatale Folgen für die Aktionäre. Aus diesem Grund gibt es eine gesetzliche Regelung zum Delisting. Beim Delisting ist der Anlegerschutz, der in § 39 Absatz 2 des Börsengesetzes geregelt ist, zu wahren. Allerdings ist dort nicht explizit festgelegt, wie der Anlegerschutz beim Delisting sichergestellt werden muss. Aus diesem Grund existieren an den unterschiedlichen Börsen auch teilweise verschiedene Regelungen. An manchen Handelsplätzen muss ein Unternehmen, welches sich von der Börse zurückziehen will, den Rückzug sechs Monate vorher ankündigen. Andere Handelsplätze haben festgelegt, dass das Delisting nur ausschließlich über einen Beschluss der Hauptversammlung und eine Abfindung für die Aktionäre möglich ist. In der Vergangenheit gab es noch weitere rechtliche Regelungen zum Delisting. Diese Regelungen wurden aber inzwischen aufgehoben. Rein rechtlich reicht, neben der Wahrung des Anlegerschutzes, der Beschluss des Vorstandes der Aktiengesellschaft. Für Unternehmen ist es daher sehr einfach möglich, sich von der Börse zurückzuziehen.

Welche Gründe gibt es für das Delisting?

Wenn sich ein Unternehmen von der Börse zurückziehen will, stellt sich natürlich die Frage nach den Gründen. Die Gründe für das Delisting können verschieden sein. Manche Unternehmen ziehen sich vom Aktienmarkt zurück, weil sie die hohen Auflagen und Kosten, die damit verbunden sind, umgehen wollen. So müssen Aktiengesellschaften beispielsweise regelmäßig Rechenschaft über ihre Geschäftstätigkeit ablegen und die Aktionäre umfassend über den Geschäftsbetrieb informieren. Sämtliche Zahlen, Daten und Entwicklungen müssen veröffentlicht werden. Allerdings kann es auch schlichtweg wirtschaftliche Gründe für das Delisting geben. Ein Grund kann zum Beispiel sein, dass der Börsengang nicht erfolgreich war, weil nicht genug Aktionäre an der Aktie des Unternehmens interessiert waren. Weiterhin kann sich die Aktie auch negativ entwickelt haben, sodass mit dem Rückzug für das Unternehmen Vorteile verbunden sind. Letztlich ist es aber auch möglich, dass eine Insolvenz zu einem Delisting führt. Ein Delisting kann auch aus dem Grund angestrebt werden, da Unternehmen lieber sogenanntes „Private Equity“ einsammeln möchten. Jedoch kann auch die Börsenaufsicht den Börsenrückzug fordern, wenn ein ordnungsgemäßer Aktienhandel nicht mehr möglich ist.

Welche Unternehmen haben sich von der Börse zurückgezogen?

Schuldfrage - Wer muss zahlen?Das Delisting ist in Deutschland unter Anlegern relativ unbekannt. Tatsächlich sind es vor allem kleinere Unternehmen, die sich von der Börse zurückziehen. Dennoch ist ein Börsenrückzug keine Seltenheit. So können etliche Beispiele für das Delisting gefunden werden. Ein sehr prominentes und bekanntes Beispiel ist der Computerhersteller Dell. Das Unternehmen war ein Vierteljahrhundert an der Börse notiert und hat sich im Jahr 2013 vom Aktienmarkt zurückgezogen. Die Anleger erhielten seinerzeit eine Abfindung. Auch „WürttLeben“, die bekannte Tochter des Lebensversicherers Wüstenrot und Württembergische, hat sich im Jahr 2014 von der Börse zurückgezogen. Weiterhin ist ebenfalls das Studio Babelsberg nicht mehr an der Börse notiert. Das Unternehmen zog sich aus Kostengründen von den Handelsplätzen zurück.

Bildquelle:

© bluedesign – Fotolia.com; © Denis Junker – Fotolia.com; © Africa Studio – Fotolia.com; © ArTo – Fotolia.com

Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Depot

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert