Eine Lastschrift zurückgeben – wie geht das?

Eine Lastschrift kann einfach zurückgegeben werdenIm Bereich des Zahlungsverkehrs stehen den Bankkunden heutzutage diverse Möglichkeiten zur Verfügung, wie beispielsweise Rechnungen bezahlt oder Beträge von einem zum anderen Konto transferiert werden können. Neben der Überweisung, die sehr viele Kunden nutzen, gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, offene Beträge per Lastschrift vom Zahlungsempfänger einziehen zu lassen. Bei der Lastschrift handelt es sich demnach um eine Zahlungsmethode, bei der die Initiative nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgeht.

Bevor der Zahlungsempfänger eine Lastschrift bei seiner Bank einreichen kann, durch die dann die Abbuchung des entsprechenden Betrages vom Konto des Zahlungspflichtigen erfolgt, muss der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Ist dies geschehen, kann der Zahlungsempfänger die entsprechende Lastschrift bei seiner Bank einreichen, was mittlerweile häufig auf elektronischem Wege geschieht.

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Welche Gründe gibt es für fehlerhafte Lastschrifteinzüge?

Auch wenn die Zahlung per Lastschrift mittlerweile bei vielen Verbrauchern beliebt ist und als relativ sicher gilt, gibt es dennoch in der Praxis durchaus Fälle, in denen ein fehlerhafter Lastschrifteinzug stattfindet. Ein Grund für einen derartigen Fehler ist zum Beispiel, dass zwar ein Einzug vom Konto des Zahlungspflichtigen erfolgt ist, dieser dem Zahlungsempfänger aber gar keine Einzugsermächtigung erteilt hatte oder der zuvor erteilten Ermächtigung bereits widersprochen wurde. Darüber hinaus kommt es ebenfalls häufiger vor, dass zwar ein berechtigter Lastschrifteinzug stattfand, der Zahlungspflichtige aber von seiner Seite aus den offenen Betrag bereits überwiesen hatte, sodass eine doppelte Zahlung stattgefunden hat. Leider kommt es durchaus hin und wieder vor, dass Betrüger vorsätzlich Abbuchungen per Lastschrift vornehmen lassen, die jeder Grundlage entbehren. In solchen Fällen hat der Inhaber des Kontos allerdings stets die Möglichkeit, die Lastschrift zurückgeben zu lassen. Daraus ergibt sich aber auch die Pflicht des Kontoinhabers, seine Kontenbewegungen regelmäßig zu kontrollieren.

Wie kann man eine Lastschrift zurückgeben?

Damit keine Fragen offen bleibenHat eine aus Sicht des Kontoinhabers unberechtigte Abbuchung per Lastschrift auf dem Konto stattgefunden, so gibt es die Möglichkeit, diese Lastschrift zurückgeben zu lassen. Ein solcher Vorgang ist mit nur geringem Aufwand verbunden, denn der Kontoinhaber muss seiner Bank lediglich mitteilen, dass er die entsprechende Lastschrift wegen Widerspruch zurückgeben möchte. Die Bank muss diesen Vorgang nicht weiter prüfen, sondern schreibt dem Kunden den vom Konto abgebuchten Betrag einfach wieder gut, indem die Lastschrift zurückgegeben wird. Offiziell hat der Kunde eine Frist von mindestens acht Wochen, um einer unberechtigten Abbuchung zu widersprechen und die Lastschrift zurückzugeben. Wer die Möglichkeit des Online-Bankings nutzt, der hat heutzutage oftmals bereits die Option, die Rückgabe der Lastschrift online zu veranlassen. Die Rückgabe einer Lastschrift ist für den Kunden kostenlos, es sei denn die Rückgabe war nicht berechtigt. Welche Kosten dann anfallen, haben wir in einem eigenen Artikel dargestellt.

Fristen für die Lastschriftrückgabe

Einer Basis-Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einer nicht autorisierten Zahlung, Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat, kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.Deutsche Bundesbank

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Girokonto

4 Kommentare Eine Lastschrift zurückgeben – wie geht das?

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