Gemeinsamer Kredit bedeutet höhere Bonität

Gemeinsamer Kredit bedeutet höhere BonitätEinen Kredit gemeinsam mit einem Partner aufzunehmen erhöht einerseits die Bonität und sorgt bei der Bank für bessere Konditionen. Doch andererseits birgt ein solcher Kreditvertrag auch erhebliche Nachteile, die man vor dem Vertragsabschluss kennen sollte. Nur dann ist es möglich, eine geeignete Lösung zu finden, die für beide Partner passt und die frühzeitig den Fall einer potenziellen Trennung abdeckt.

Wie also steht es um die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Kredits, und worauf sollte man achten?

Zwei Kreditnehmer erhöhen die Bonität

Grundsätzlich ist es möglich, einen Kredit mit einer anderen Person aufzunehmen. In der Regel wird dies der Lebenspartner sein. Es besteht allerdings keine Notwendigkeit, dass beide Kreditnehmer miteinander verheiratet sind, nicht einmal ein gemeinsamer Wohnsitz ist nötig. Deshalb ist die Wahl des zweiten Kreditnehmers völlig unabhängig von familiären oder verwandtschaftlichen Verflechtungen.

Wird der Kreditvertrag von beiden Kreditnehmern unterschrieben, erhöht sich die Bonität (» SCHUFA), denn der Bank steht dadurch eine größere Haftungsmasse zur Verfügung, sollten die Kreditraten nicht bezahlt werden. Aufgrund der besseren Bonität werden häufig günstigere Zinsen gewährt. Gerade deshalb gilt ein gemeinsamer Kredit vielen Partnern als erstrebenswert. Gleichzeitig kann die Kreditsumme recht problemlos erhöht werden, wenn eine breitere Haftungsmasse gegeben ist. Natürlich greifen diese Möglichkeiten nur, wenn beide Partner über eine solide Bonität verfügen, denn diese wird von der Bank in jedem Fall geprüft. Jedes Kreditinstitut wird einen zweiten Kreditnehmer ablehnen, wenn dieser finanziell schwach aufgestellt ist. Doch in der Regel sollte ein weiterer Schuldner die Bonität erhöhen und damit die Vergabe von günstigen Konditionen erleichtern. Was allerdings muss man als Kreditnehmer bei einem solchen Vertrag wissen?

Beide Schuldner haften als Gesamtschuldner

Vorteile und Nachteile abwägenBei gemeinsamer Kreditaufnahme genießen beide Schuldner den Vorteil einer verbesserten Bonität. Diesem Vorteil steht der Nachteil gegenüber, dass beide Schuldner als Gesamtschuldner haften. Das bedeutet, dass die Bank bei ausstehenden Raten von jedem Schuldner die Zahlung der gesamten verbleibenden Kreditsumme verlangen darf. Natürlich wird die Forderung nur einmalig erfüllt, doch sind die Vertragspartner mit der Zahlung im Rückstand, steht es der Bank frei, einen der beiden Kreditnehmer sofort zur Rückzahlung der gesamten Summe aufzufordern. Diese gesamtschuldnerische Haftung der Schuldner ist der Grund, warum manche Banken einem gemeinsamen Kredit gerne zustimmen, ergeben sich doch für das Kreditinstitut durchaus Vorteile aus dieser vertraglichen Konstitution. Solange beide Schuldner in einer funktionierenden Beziehung zueinander stehen, spricht nichts gegen einen gemeinsamen Kredit. Zu Schwierigkeiten wird es kommen, wenn eine Trennung oder eine Scheidung ansteht. Dann wird die Bank von ihrem gesamtschuldnerischen Recht Gebrauch machen und nicht danach fragen, ob einer von beiden Vertragspartnern aus dem Vertrag ausscheiden will.

Schwierigkeiten entstehen bei Trennungen

reißender Strick. Selbst Juristen beurteilen die Lösungsfindung im Fall einer Trennung oder einer Scheidung als schwierig. Letztlich ist von einer Bank kein Entgegenkommen zu erwarten, sie wird auf die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch beide Partner bestehen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf einen der beiden Kreditnehmer umzuschreiben. Verlängert man die Laufzeit, mag eine Tilgung für einen Schuldner allein möglich sein. Dieser Änderung des Vertrags muss die Bank zustimmen, insbesondere müssen aber auch beide Vertragspartner damit einverstanden sein. Ist kein Einverständnis herzustellen, müssen beide Kreditnehmer den Vertrag bis zum Ende erfüllen, selbst wenn sie räumlich und juristisch getrennt sind.

Zur besonderen Herausforderungen können Immobilienkredite mit sehr langfristiger Vertragslaufzeit werden. Ist nämlich keine Einigung der Schuldner möglich, kann das Objekt zwangsversteigert werden. Das führt in der Regel zu erheblichen Verlusten, denn der Verkaufspreis liegt bei einer Zwangsversteigerung meist deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie. Aus dem erzielten Preis ist dann die Restschuld zu zahlen. Häufig bleibt beiden Schuldnern auch danach noch ein erheblicher Teil zu tilgen, deshalb sollte man in jedem Fall versuchen, sich gütlich zu einigen, um eine Zwangsversteigerung zu verhindern.

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Kredit

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