Wichtig für die Kaufentscheidung 
Geschäftsberichte: So kommt der Anleger an Informationen

So nutzen Anleger den Geschäftsbericht eines UnternehmensEine Investition in Aktien birgt bei längerer Anlagedauer ein enormes Wachstumspotenzial. Wichtig ist allerdings, dass der Anleger in die richtigen Aktien investiert. Doch wie erkennt er eigentlich, wie solide ein Unternehmen aufgestellt ist? Ein Blick in Geschäfts- und Quartalsbericht und in die aktuellen Wirtschaftsnews schafft Klarheit.

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Geschäftsbericht, Quartalsbericht und die Ad-hoc-Meldung

Auf den ersten Blick ist die Fülle der veröffentlichten Informationen für Anleger recht verwirrend. Denn welche Angaben sind maßgeblich, wenn man nicht weiß, in welche Aktie man investieren soll? Wie kann man abschätzen, ob die wirtschaftlichen Aussichten eines Unternehmens wirklich so positiv sind? Und wie weiß ein privater Kleinanleger, ob ein Unternehmen finanziell solide aufgestellt ist? Die Antwort ist im Grunde recht einfach, und sie mag vor allem unerfahrene Aktionäre beruhigen. Der Geschäftsbericht, der Quartalsbericht und die Ad-hoc-Meldung sind Instrumente zur Kommunikation und zur Information von Anlegern und Interessenten. Eine an der Börse notierte Aktiengesellschaft muss diese Daten in regelmäßigen Abständen herausgeben. Doch diese Berichte in vollem Umfang und regelmäßig zu lesen, ist nur begrenzt sinnvoll, denn alle Daten stammen aus der Vergangenheit und sind rückwärtsbezogen kalkuliert. Dennoch bieten sie eine fundierte Ausgangsbasis zum Einstieg, wenn sich ein Anleger für die Aktie eines Unternehmens interessiert.

Der Geschäftsbericht als wichtigste Quelle

Auch der Gesetzgeber meldet sich bei diesem ThemaDen Begriff des Geschäftsberichts gibt es heute im Wirtschaftsverkehr nicht mehr. Er geht auf das Aktiengesetz aus dem Jahr 1965 zurück. Danach war ein Geschäftsbericht eine Dokumentation des Geschäftsverlaufs, die auch auf die Lage der Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr eingehen musste. Der Geschäftsbericht musste außerdem eine Erläuterung zum Jahresabschluss enthalten. In den neuesten Ausgaben des Handelsgesetzbuchs findet man den Begriff des „Geschäftsberichts“ nicht mehr. An seine Stelle sind der Lagebericht und der Anhang zum Jahresabschluss getreten. Der Anhang gehört mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss, der Lagebericht ist ein Teil der Rechnungslegung im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Die rechtliche Grundlage dieser Dokumentationen ist das Handelsgesetzbuch. Trotzdem bleibt der Begriff des Geschäftsberichts als der veröffentlichte Jahresbericht einer an der Börse notierten Aktiengesellschaft im Sprachgebrauch bestehen. Er wird von den Unternehmen häufig freiwillig veröffentlicht, wird aber auch dazu herangezogen, den gesetzlich vorgeschriebenen Publizitätspflichten einer Aktiengesellschaft zu entsprechen. Ein Geschäftsbericht, der diese Funktion erfüllen soll, muss aus den Bestandteilen Lagebericht, Jahresabschluss, Gewinnverwendungsvorschlag, Wirtschaftsprüfertestat und Aufsichtsratsbericht bestehen.

Mit dem Geschäftsbericht will eine Aktiengesellschaft die Anteilseigner und alle am Unternehmen interessierten Personen informieren. Zur Zielgruppe gehören Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten, Kreditgeber, aber auch Finanzanalysten, Ratingagenturen, Wirtschaftsjournalisten und die breite Öffentlichkeit. Ganz im Sinne des Shareholder Value soll auch der Forderung der Anteilseigner nach aktuellen, vollständigen und korrekten Informationen für aktuelle und potenzielle Aktionäre entsprochen werden, die sich durch den Geschäftsbericht leichter zum Kauf und Verkauf von Aktien informieren und entscheiden können. Geschäftsberichte werden einmal jährlich zum Ablauf des Geschäftsjahres veröffentlicht, ihre Daten sind also rückwärtsgerichtet zusammengefasst.

Quartalsbericht und Ad-hoc-Meldung zur Ergänzung

Das sind die Fakten!Unter dem Quartalsbericht versteht man einen im vierteljährlichen Abstand veröffentlichten Zwischenbericht der Aktiengesellschaft oder des Unternehmens. Auch mit dem Quartalsbericht möchte ein Unternehmen seiner Publizitätspflicht nachkommen und mehr Transparenz zum Unternehmen schaffen. Die Veröffentlichung ist meistens freiwillig, sie dient der Offenlegung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Unternehmens. Die Ad-hoc-Meldung ist eine weitere Quelle von Informationen für Aktionäre und interessierte Anteilseigner. Sie soll alle Aktionäre zum gleichen Zeitpunkt erreichen. Ein börsennotiertes Unternehmen ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, Nachrichten zum Unternehmen, die einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Aktienkurses haben könnten, unverzüglich bekanntzumachen. Dazu nutzt der Betrieb eine Ad-hoc-Meldung. Durch die Publizitätspflicht soll per Gesetz verhindert werden, dass nur Insider wichtige Informationen erhalten, die sie zu ihrem eigenen Vorteil nutzen könnten. Somit sollen letztlich alle Marktteilnehmer marktrelevante Daten zur gleichen Zeit erhalten, um den Kauf oder Verkauf von Aktien zeitnah betrieben zu können. Vor allem Unternehmenszahlen oder anstehende Geschäftsabschlüsse werden gerne auf dem Weg der Ad-hoc-Meldung veröffentlicht.

Ergänzende Infos sind wichtig

Letztlich sind Geschäfts- und Quartalsberichte und auch Ad-hoc-Meldungen nur von begrenzter Aussagekraft. Gerade die Berichte sind rückwärtsgerichtete Sammlungen von Daten, die zwar einen Einblick in die wirtschaftliche und die finanzielle Situation eines Unternehmens bieten sollen. Doch sie beziehen sich eben auch auf den zurückliegenden Zeitraum. Aktuelle Informationen sind darin nicht enthalten, sie findet man nur in den Ad-hoc-Meldungen.

Aus diesem Grund sollten Aktionäre und interessierte Anleger weitere Datenquellen heranziehen. Insbesondere die Wirtschafts- und Börsennews sind von großer Bedeutung. Sie sind tagesaktuell und geben einen guten Einblick über die Entwicklung an den Märkten. Wer sich wirklich umfassend informieren will und eine fundierte Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Aktien treffen will, muss die Märkte regelmäßig im Auge behalten. Eine Momentaufnahme ist nicht zielführend, auch rückwärtsgerichtete Berichte reichen nicht aus. Vielmehr muss man den Markt zeitnah und umfassend im Blick behalten, um sich eine fundierte Meinung zu potenziellen Kursentwicklungen bilden zu können.

So wichtig Geschäftsberichte, Quartalsberichte und Ad-hoc-Meldungen also sind, so sehr muss klar sein, dass sie um weitere aktuelle Datenquellen ergänzt werden müssen, wenn der Anleger eine fundierte Kaufentscheidung treffen will.

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Depot

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