Trinkgeld geben mit Kreditkarte & Co.

Trinkgeld geben mit der KreditkarteWer im Restaurant oder im Café mit Karte bezahlen möchte, steht nicht selten vor der Frage, wie es eigentlich mit dem Trinkgeld aussieht! Darf man den Rechnungsbetrag um ein Trinkgeld erhöhen? Oder gibt man Trinkgeld bar, damit man sicher ist, dass die kleine Belohnung sicher beim Servicemitarbeiter ankommt? Wie so häufig gibt es für diesen Fall keine klare Vorschrift. Das heißt, wer mit Karte bezahlt, kann das Trinkgeld auf dem Zahlungsbeleg vermerken oder in bar zahlen.

Das Zusatzfeld auf der Rechnung

Möchte man im Restaurant mit Kreditkarte oder mit Girocard bezahlen, ist das heute meist kein Problem mehr. Man erhält eine Rechnung oder einen Zahlungsbeleg, welche zu unterschreiben sind. Bei Zahlung mit Girocard kommt auch die Eingabe der PIN-Nummer zur Sicherheit in Frage. In der Regel erhält der Abrechnungsbeleg ein Zusatzfeld für Trinkgeld. Dort trägt der Zahlungspflichtige den gewünschten Betrag ein. Die Gesamtsumme wird dann von der Karte abgebucht. Das Verfahren ist heute in Deutschland und im Ausland absolut üblich und keinesfalls ungewöhnlich. Somit gilt auch die Ausrede nicht mehr, dass man aufgrund einer Kreditkartenzahlung kein Trinkgeld geben kann. Wer einen Servicemitarbeiter also für eine sehr gute Betreuung belohnen möchte, kann dafür ein angemessenes Trinkgeld geben, das problemlos auch per Kreditkarte abgerechnet werden kann.

Trinkgeld als Dank an den Servicemitarbeiter

Die freundlichen ServicemitarbeiterWer mit dem Service im Restaurant oder im Café zufrieden war, darf seine Zufriedenheit äußern, indem er ein kleines Trinkgeld gibt. In Deutschland ist es in der Gastronomie üblich, 5% – 10% der Rechnungssumme als Trinkgeld zu geben. Dieses Vorgehen ist national wie international gebräuchlich. Für Mitarbeiter im Service ist die kleine Extrazahlung eine willkommene Einnahmequelle, die durchaus eine erhebliche Größenordnung ausmachen kann. Gerade Branchen, in denen man traditionell eher mit niedrigeren Einkommen zu kämpfen hat, kann das Trinkgeld für einen Mitarbeiter nahezu überlebensnotwendig sein. Dennoch hört man in der Praxis immer wieder, dass Gelder, die per Kartenzahlung abgerechnet werden, nicht bei dem betroffenen Servicemitarbeiter ankommen sollen. Immerhin besteht die Gefahr, dass solche Gelder auf dem Weg der offiziellen Abrechnung in die Kassen des Restaurants fließen. Dann hätte der Mitarbeiter selbst nichts davon, denn es bleibt fraglich, ob eingehende Zusatzgelder wirklich am Monatsende an die Mitarbeiter ausgezahlt werden. Selbst wenn dies der Fall wäre, müsste eine Aufteilung auf alle Mitglieder der Belegschaft vorgenommen werden. Ob also der ambitionierte Servicemitarbeiter wirklich das ihm zustehende Trinkgeld in vollem Umfang erhält, darf bezweifelt werden. Wer ganz sicher sein will, dass seine Servicekraft das gewünschte Trinkgeld sicher erhält, hat die Möglichkeit der Barzahlung.

Barzahlung als anerkannte Alternative

Euro Münzen und ScheineEs ist heute absolut üblich, eine Rechnung per Karte zu bezahlen und das Trinkgeld in bar zu geben. Dann nämlich hat man als Gast die Gewissheit, dass der herausragende Servicemitarbeiter das Extraeinkommen auch wirklich bekommt. In einem guten Restaurant wird die Rechnung in der Regel in einem kleinen Lederumschlag überreicht. Ihn erhält die Servicekraft mit der Kreditkarte zur Zahlung zurück. Wer ein kleines Trinkgeld geben will, nutzt den Umschlag und legt das Extra dort einfach hinein. Alternativ hat man natürlich die Möglichkeit, mit der Unterschrift des Abrechnungszettels auch eine kleine Belohnung an den fleißigen Mitarbeiter auszuteilen. So ist man ganz sicher, dass die ambitionierte Servicekraft das Trinkgeld erhält und nicht mit anderen Kollegen teilen muss. Ebenso besteht nicht die Gefahr, dass Trinkgelder in die Firmenkassen fließen, ohne an die Mitarbeiter ausgeschüttet zu werden. Letztlich besteht also überhaupt keine Notwendigkeit, bei Zahlung mit Kredit- oder Girokarte auf ein Trinkgeld zu verzichten. Ganz im Gegenteil kann man seine Zufriedenheit mit dem guten Service durchaus zeigen, denn die Abrechnungsprozesse in einem guten Restaurant oder in einem herausragenden Café lassen solche kleinen Feinheiten durchaus zu. Und auch der Knigge-Ratgeber sieht in der Kreditkartenzahlung keinen Hinderungsgrund, einen serviceorientierten Mitarbeiter mit einem kleinen Extra für seine gute Arbeit zu belohnen.

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Girokonto, Kreditkarte

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