Das Arbeitgeberdarlehen im Vergleich zu einem Bankkredit

zahlreiche ArbeitnehmerWann lohnt sich ein Arbeitgeberdarlehen im Vergleich zu einem Bankkredit? Arbeitgeberdarlehen (auch „Mitarbeiterdarlehen“ oder „Personalkredit“) stellen meist eine zinsgünstige Alternative zu einem Bankkredit dar. Nicht zu den Arbeitgeberdarlehen gehören Lohn-, Reisekosten- oder Auslagenvorschüsse.

Die Signalwirkung eines Arbeitgeberdarlehens

Unternehmen signalisieren durch Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens Wertschätzung gegenüber einem Mitarbeiter und einen auf absehbare Zeit gesicherten Arbeitsplatz. Die Konditionen eines Arbeitgeberdarlehens können von der Betriebszugehörigkeit, der Position im Unternehmen oder auch von der Gehaltsgröße abhängen.

Wann lohnt sich ein Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen ist meist günstiger als ein Bankkredit• Der Kreditzinssatz eines Arbeitgeberdarlehens orientiert sich häufig an den Zinssätzen für Hypothekenpfandbriefe. Ein Arbeitgeberdarlehen lohnt sich dann, wenn der vom Arbeitgeber berechnete Effektivzinssatz (der u. a. den Nominalzinssatz, den Auszahlungskurs des Kredites, die Tilgung und die Zinsfestschreibungsfrist berücksichtigt) unter dem marktüblichen Zinssatz („Maßstabszinssatz“) liegt. Maßstabszinssatz ist der zum Zeitpunkt der Gewährung des Arbeitgeberdarlehens von der Deutschen Bundesbank ermittelte Durchschnittszinssatz.
• Geldwerte Vorteile aus Arbeitgeberdarlehen können für Mitarbeiter auch eine Entlastung von Lohnsteuern und Sozialabgaben darstellen: Manche Unternehmen gewähren ein Arbeitgeberdarlehen anstelle einer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Gehaltserhöhung.
• Außerdem kommt ein Arbeitgeberdarlehen infrage, wenn ein Mitarbeiter ein Bankdarlehen nur unter Stellung von Sicherheiten erhielte. Insbesondere bei kleineren Arbeitgeberdarlehen werden hingegen oft keine Sicherheiten verlangt.

Mögliche Nachteile eines Arbeitgeberdarlehens

• Durch Inanspruchnahme eines Arbeitgeberdarlehens bindet sich der Arbeitnehmer stärker an seinen Arbeitgeber, der eine größere Sicherheit erhält, dass ein Leistungsträger das Unternehmen nicht kurzfristig verlässt: Arbeitgeberdarlehen müssen meist bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses sofort zurückgezahlt werden. Beabsichtigt ein Arbeitnehmer, den Arbeitgeber bald zu wechseln, so sollte er regelmäßig kein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch nehmen, um nicht später in Liquiditätsschwierigkeiten zu geraten. In jeden Kreditvertrag mit einem Arbeitgeber gehört eine klare Regelung für den Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
• Die oft im Vergleich zu einem Bankdarlehen höhere Tilgung eines Arbeitgeberdarlehens kann einen Liquiditätsnachteil darstellen.

Wie kommen Arbeitgeberdarlehen zustande?

Ansprechpartner für Mitarbeiter, die an einem Arbeitgeberdarlehen interessiert sind, sind zumeist die Personalabteilungen eines Unternehmens. Eventuell kann auch der Betriebsrat vorab konsultiert werden. Viele Unternehmen haben Richtlinien erstellt, nach denen die Vergabe von Mitarbeitervergünstigungen einschließlich von Arbeitgeberdarlehen erfolgt. Wegen des möglicherweise längeren unternehmensinternen Entscheidungsprozesses sollte ein Arbeitgeberdarlehen frühzeitig vor einem akuten Finanzierungsbedarf beantragt werden.

Was ist bei einem Arbeitgeberdarlehen zu beachten?

bitte beachten!• Neben der eindeutigen Benennung der Kreditsumme muss der Kreditvertrag eine Rückzahlungsverpflichtung enthalten, um den Eindruck auszuschließen, dass eine sozialversicherungspflichtige Entgeltzahlung vorliegt.
• Regelungen für den Fall der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses: Unter Umständen können bei Verlassen des Unternehmens die eingeräumten Zinsvorteile wegfallen, so dass künftig marktübliche Zinsen anfallen. Fehlen jegliche Rückzahlungsvereinbarungen, so besteht seitens des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht zur Darlehenskündigung, bei der das Darlehen mit dreimonatiger Frist in einem Betrag fällig wird. Ansonsten gelten getroffene Rückführungsvereinbarungen über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses hinaus. Eine sofortige Rückzahlungspflicht besteht nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung im Kreditvertrag.
• Der Beginn der Kreditrückzahlung, Ratenhöhe und Ratenhäufigkeit sowie der Zinssatz sind aufzuführen. Wird ein Zinssatz nicht ausdrücklich vereinbart, so liegt ein zinsloses Darlehen vor.
• Bei Abzug der Kreditraten vom Gehalt müssen die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden.
• Vor Vertragsabschluss ist die steuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils zu klären.
• Unzulässig ist die Aufnahme eines Darlehens zum Erwerb von Produkten des Arbeitgebers.

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Steuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils

Sparer sollten auch an die Steuern denkenDer Zinsvorteil zwischen Arbeitgeberdarlehen und Marktzins ist gemäß § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) als geldwerter Vorteil zu versteuern. Verglichen wird hierbei der vom Mitarbeiter zu zahlende Effektivzinssatz mit 96 Prozent des Maßstabszinssatzes. Der geldwerte Vorteil wird also vorab um 4 Prozent des Maßstabszinssatzes reduziert.
Steuerfreiheit wird gewährt, soweit der ermittelte Zinsvorteil die steuerliche „Freigrenze“ von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Wird die Freigrenze überschritten, so ist der gesamte Zinsvorteil zu versteuern. Eine Freigrenze gilt außerdem hinsichtlich der Höhe eines Arbeitgeberdarlehens: Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen, die 2.600 Euro nicht übersteigen, müssen nicht versteuert werden.

Sonderfall: Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter von Kreditinstituten

Gewähren Kreditinstitute ihren Mitarbeitern Arbeitgeberdarlehen, so gelten die abweichenden Vorschriften des § 8 Absatz 3 EStG: Der „Maßstabszinssatz“ ist in diesen Fällen derjenige Zinssatz, zu dem „der Arbeitgeber … (die Kredite) … fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet“, regelmäßig also der durch Preishang in der kontoführenden Geschäftsstelle bekanntgegebene Effektivzinssatz, der wiederum (zur Ermittlung des Steuervorteils) um 4 Prozent reduziert wird.
Steuerfrei sind Zinsvorteile, die ein Kreditinstitut seinen Mitarbeitern durch Arbeitgeberdarlehen verschafft, wenn die Summe sämtlicher innerhalb eines Kalenderjahres durch das Kreditinstitut einem Beschäftigten gewährten geldwerten Vorteile 1.080 Euro nicht übersteigt (Rabattfreibetrag). Liegen die Jahresvorteile über diesem Rabattfreibetrag, so ist nur der darüber liegende geldwerte Vorteil zu versteuern.

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Kredit

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