Geldanlage ohne (Rest-)Risiko 
Einlagensicherung bei Tagesgeld, Festgeld & Co

Die Einlagensicherung greift im dem Fall der Insolvenz (umgangssprachlich: Pleite) eines Kreditinstituts und stellt sicher, dass die Einlagen von Privatanlegern nicht in der Konkursmasse aufgehen, sondern im Besitz des Anlegers bleiben.

Tagesgeld-Vergleichsrechner


Bei der Einlagensicherung in Deutschland werden grundsätzlich zwei Systeme unterschieden:

  • die gesetzliche Einlagensicherung
  • die freiwillige Einlagensicherung der Banken

Die gesetzliche Einlagensicherung

Bei der Wahl der neuen Bank für die Geldanlage ist es auch wichtig darauf zu achten, wie Einlagen im Falle einer Insolvenz geschützt wären.In Deutschland sind die Einlagen von Privatkunden durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geschützt. Das Gesetz besagt, dass Einlagen von Privatpersonen bis zu einer Summe von 100.000 Euro entschädigt werden, sollte es zu einer Insolvenz des Kreditinstituts kommen. Für die Umsetzung des Gesetzes wurde die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) im Jahr 1998 ins Leben gerufen.
www.edb-banken.de

Auch im europäischen Ausland gelten vergleichbare gesetzliche Regelungen zum Schutz der Anleger, die wie in Deutschland durch nationale Gesetze geregelt sind und einen Schutz bis zu 100.000 Euro pro Anleger garantieren. Entscheidend dafür, welches Sicherungssystem letztlich greift, ist der Firmensitz der Bank. Im den Vergleichsrechnern auf Bankenvergleich.de macht die Landesfahne deutlich, welche Einlagensicherung im Fall einer Bankenpleite greifen würde.

Die freiwillige Einlagensicherung

Die einzelnen Bankenverbände bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung und auf freiwilliger Basis, an einer zusätzlichen Einlagensicherung teilzunehmen. Damit soll das Vertauen der Bankkunden sowie der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems bekräftigt werden. Aber vor allem bei Anlagen, die die 100.000 Euro Grenze überschreiten, bieten die Systeme Sicherheit für die Einlagen. Die relevanten Systeme werden im folgenden kurz vorgestellt.

Bundesverband deutscher Banken (BdB)

Logo-BankenverbandUm auch größere Summen abzusichern und das Vertrauen der Anleger in die Finanzinstitute zu stärken, können Finanzinstitute freiwillig einen weiteren Sicherungsfond bedienen. Das ist in Deutschland meist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Aktuell sind dort auch deutlich höhere Einlagen abgesichert. Viele Banken, die auf dem deutschen Markt aktiv sind, nutzen das zusätzliche Sicherungssystem. Mehr Informationen stehen auf der Internetseite des Bankenverbandes zur Verfügung.
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Bundesverband öffentlichter Banken (VöB)

voeblogoDer VöB ist ein Verband der deutschen Kreditwirtschaft und vertritt 63 Mitgliedsinstitute, davon 29 ordentliche Mitglieder und 34 außerordentlich Mitglieder. Als ordentliches Mitglied werden Banken bezeichnet, deren Anteile mehrheitlich in öffentlicher Hand liegen.  Darunter fallen die Landesbanken (z.B. Bayern LB), als auch die bundes- und ländereigenen Förderbanken (z.B.: KfW IPEX-Bank GmbH der KfW Gruppe). Als außerordentliche Mitglieder werden Banken geführt, die zwar nicht mehrheitlich in öffentlicher Hand geführt werden, jedoch deren Interessen den ordentlichen Mitgliedern als gleich oder ähnlich anzusehen sind (beispielsweise die Deutsche Postbank AG). Auch der VöB unterhält seit 1994 einen freiwilligen Sicherungsfond, der Einlagen über die gesetzliche Regelung hinaus schützt.

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Haftungsverbund der Sparkassen

haftungsverbund-arAuch die Sparkassen haben einen Sicherungsfond, der so angelegt ist, das sich die Institute im Fall einer Insolvenz gegenseitig zur Seite stehen, um die Einlagen der Anleger auch über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus zu schützen. Der Haftungsverbund beruht auf 13 beteiligten Sicherungseinrichtungen. Diese bestehen aus den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Besonders stolz ist man bei der Sparkasse nicht nur darauf, dass bisher noch kein Kunde der Sparkasse einen Verlust seiner Einlagen erfahren musste, oder dass noch nie ein Anleger entschädigt werden musste. Laut eigener Aussage des Verbandes ist es noch nie zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Befindlichkeiten gekommen.

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Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken(BVR)

130px-BVR_Logo.svgDieser Sicherungsverband existiert seit 1934 und wurde damals als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise ins Leben gerufen. Die BVR ist das älteste Bankensicherungssystem der Welt. Der Verband gibt jedoch an, dass es seit dem Bestehen des Systems nicht nötig war, eine Entschädigung zu zahlen, da noch nie eine angeschlossenen Bank insolvent gegangen ist. Die Einlagen in diesem Verband sind zu 100 % geschützt, ohne eine betragliche Begrenzung. Neben den Volksbanken und Raiffeisenbanken sind auch andere genossenschaftlich organisierte Banken im BVR Sicherungsverband vertretet. So finden sich bei der Liste der Mitgliedsbanken auch bekannte Namen wie die regionalen PSD Banken, Sparda-Banken oder auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, weiter die BBBank.
» Zur Informationsseite des BVR

Öffentliche Kritik an der Einlagensicherung

Spätestens im Rahmen der Zypern-Rettung im März 2013 ist in den Medien die Sicherheit der Einlagensicherungssysteme immer wieder in Frage gestellt worden. Bei der Rettung stand zur Diskussion, ob auch sogenannte Kleinsparer an der Rettung beteiligt werden sollten. Das hat viele Sparer verunsichert. Letztlich sind aber Vermögen unter 100.000 Euro nicht mit in die Rettung einbezogen worden. Auch wird in der Öffentlichkeit immer wieder Kritik geäußert, dass die Einlagensicherungssysteme nur darauf ausgelegt sind, die Kundeneinlagen im Insolvenzfall einzelner Banken abzusichern. Eine größere Pleitewelle in der Bankelandschaft, wie sie 2008 bis 2012 z.B. in den USA stattgefunden hat, würde wohl von keiner Entschädigungseinrichtung aufgefangen werden können.

Solange das Gesetz zur Einlagensicherung in Europa jedoch in dieser Weise fortbesteht, können Anleger auch auf diese Regelung setzen. Vorsichtige Anleger haben die Möglichkeit nur auf Anbieter zu setzen, die in Ländern mit stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen ansässig sind. Weitergehend kann man dazu raten, größere Anlagesummen auf Konten bei verschiedenen Kreditinstituten anzulegen.

Ein Video des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

Bildquelle:

© Gina Sanders – Fotolia.com

Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Festgeld, Tagesgeld

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