Kreditanstalt für Wiederaufbau 
KfW-Kredite – Förderung für Privatpersonen und Unternehmen

KFW - KrediteDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zielte bei ihrer Gründung als größte nationale Förderbank im Jahr 1948 darauf ab, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Heute ist die KfW der erste Ansprechpartner für geförderte Kredite für Privatpersonen und Unternehmen.

KFW – Eine Förderbank für Privatpersonen und Unternehmen

Das breite Wirkungsfeld der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergibt sich unmittelbar aus ihrer vornehmlichen Aufgabe: Sie wurde im November 1948 mit dem Ziel gegründet, die nach dem zweiten Weltkrieg am Boden liegende deutsche Wirtschaft wieder aufzubauen. Heute ist die KfW die weltweit größte Förderbank und nach der Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands.

Was kostet ein Neubau?Die KfW fördert Privatpersonen mit zinsgünstigen Darlehen für Neubauten oder für die Sanierung und Modernisierung von Bestandsimmobilien. Sie unterstützt Existenzgründer beim Aufbau ihres Unternehmens durch geförderte Kredite. Sie bietet attraktive Finanzierungen für die Weiterbildung und für ein Studium. Für Unternehmen ist sie der Partner, wenn es um die Gründung oder die Erweiterung von Firmen geht. Sie unterstützt Innovationen im energetischen Bereich, sofern sie dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Öffentlichen Einrichtungen steht sie mit einer kommunalen und sozialen Basisversorgung zur Seite, sie fördert die energetische Sanierung von Städten und die kommunale Energieversorgung, und sie ist Ansprechpartner für die Optimierung der lokalen Wohnwirtschaft. Im Vordergrund steht bei allen Projekten die Gewährung von geförderten Darlehen und Krediten zur Finanzierung solcher Vorhaben.

Partner für geförderte Baufinanzierungen

Für Privatpersonen ist die KfW ein kompetenter Partner, wenn es um zinsgünstige geförderte Immobilienfinanzierungen geht. Dazu hat die Förderbank mehrere maßgeschneiderte Programme aufgelegt, die auf die Bedürfnisse der privaten Bauherren und Käufer zugeschnitten sind. Wer beispielsweise eine neue Immobilie bauen oder kaufen will, kann sie energieeffizient ausstatten und erhält von der KfW dafür interessante Konditionen. Wer dagegen eine Bestandsimmobilie kaufen möchte oder diese bereits besitzt und modernisieren will, kann ebenfalls auf ein passendes KfW-Programm zurückgreifen. Während bei Neubauten häufig der energieeffiziente Bau auf der Basis alternativer Methoden zur Energieversorgung im Vordergrund steht, geht es bei der Modernisierung von Bestandsobjekten meist um die Umstellung auf energiesparende und alternative Heizmethoden, um den Umbau zu barrierefreien Wohnungen oder um eine Verbesserung des Wohnkomforts. Die Wünsche des privaten Immobilienbesitzers können dabei unterschiedlich sein, doch mit einer Vielzahl von individuellen KfW-Programmen steht für nahezu jeden Wunsch ein passendes Förderprogramm zur Verfügung.

Die KfW fördert ProjekteAlle KfW-Programme für Neu- und Bestandsbauten sind durch genau festgelegte Voraussetzungen gekennzeichnet, die der Darlehensnehmer erfüllen muss, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Diese erfährt er in der Regel zum Zeitpunkt des ersten Finanzierungsgesprächs mit seiner Bank. Sie sollte klären, ob und welche KfW-Darlehen für die Baufinanzierung in Frage kommen. Alle Darlehen zeichnen sich durch feste Konditionen und eine sichere Kalkulierbarkeit aus. Insbesondere gelten KfW-Darlehen als sehr zinsgünstig und sind gut in eine Immobilienfinanzierung zu integrieren, um dadurch Zinsen zu sparen.

Die Beantragung eines KfW-Darlehens erfolgt durch die finanzierende Bank. Sobald man sich mit der Bank über alle Konditionen geeinigt hat und festgelegt hat, in welcher Höhe das Darlehen der KfW beansprucht wird, kann das Kreditinstitut die Beantragung der Fördermittel einschließlich der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen in die Wege leiten. Nach der Darlehensprüfung durch die KfW steht der Auszahlung der gewünschten Summe nichts mehr im Weg.

Das KfW-Programm 124 für selbstgenutztes Wohneigentum

Das KfW-Wohnungseigentumsprogramm 124 dient der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro, somit ist ein solcher KfW-Kredit ein idealer und zinsgünstiger Baustein für den Erwerb von Wohneigentum. Das Programm kann flexibel mit anderen KfW-Programmen kombiniert werden. Gefördert werden die Kosten für das Grundstück, die Baukosten einschließlich der Material- und Arbeitskosten, die Baunebenkosten für Architekten, Energie- und Bauberater, für die Notar- und Grundbuchgebühren und für die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für die Außenanlagen. Beim Kauf wird der Kaufpreis einschließlich der Kosten für den Umbau und die Modernisierung gefördert, hinzu kommen die Kaufnebenkosten. Bei einer Schenkung oder bei einem Erbe sind die Sanierungs- und Umbaukosten förderfähig, Gleiches gilt für die Auszahlung von Miterben und die anfallenden Nebenkosten. Das KfW-Programm 124 gilt nicht für Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, für die Umschuldung von bestehenden Darlehen, für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien und für die Wohnraumerweiterung bei selbstgenutztem Eigentum.

Das KfW-Programm 152 für energieeffiziente Sanierungen

Strom von der SonneWenn eine Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus umgebaut werden soll oder wenn eine energetische Einzelmaßnahme an einer Immobilie durchgeführt werden soll, bietet sich das KfW-Programm 152 an. Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehören beispielsweise die Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Kellern und Geschossdecken sowie die Erneuerung von Fenstern und Türen. Auch die Optimierung einer Heizungs- oder Lüftungsanlage ist förderfähig. Neben den Modernisierungskosten sind die Baunebenkosten, die Wiederherstellungskosten sowie die Beratungs- und Planungskosten förderfähig. Im Rahmen des Programms können bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit beim Umbau zu einem KfW-Effizienzhaus oder bis zu 50.000 Euro für eine Einzelmaßnahme genehmigt werden. Durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 16.875 Euro kann der Darlehensnehmer seine Tilgung effektiv reduzieren. Damit die geförderte Finanzierung gewährt wird, muss der Bauantrag für das Wohngebäude vor dem 01. Januar 1995 eingereicht worden sein.

Bildquelle:

© VRD – Fotolia.com; © Gerhard Seybert – Fotolia.com; © stockpics – Fotolia.com; © Smileus – Fotolia.com

Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Kredit

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert