Rücklastschrift – wer trägt die Kosten?

Schuldfrage - Wer muss zahlen?Wer auf seinem Kontoauszug oder beim Online-Banking eine Abbuchung entdeckt, die er nicht einordnen oder nachvollziehen kann, hat die Möglichkeit sein Geld zurückzufordern. Das geht mit einer Rücklastschrift! Dann wird der per Lastschrift eingezogene Betrag einfach wieder zurückgebucht! Aber wie steht es da mit den Kosten?

Kurz gesagt, es entstehen Kosten, denn die beteiligten Banken verlangen dafür jeweils eine Gebühr! Die Kosten trägt, wer die Rücklastschrift verschuldet hat!

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Wie hoch ist der geplante Geldeingang pro Monat?

Je nach Höhe des Geldeingangs können die Kontoführungsgebühren variieren.


 

Wer ist also schuld an der falschen Lastschrift? Dazu hier ein paar Beispiele!

Beispiel – unberechtigte Lastschrift

Der Verbraucher (bei der Lastschrift auch Zahlungspflichtiger genannt) entdeckt auf seinem Konto eine Lastschrift und kann die Forderung nicht nachvollziehen. Der angeblich Zahlungspflichtige hat mit dem Gläubiger (bei der Lastschrift auch Zahlungsempfänger genannt) zu keiner Zeit Kontakt gehabt, eine Dienstleistung in Anspruch genommen oder Ware erhalten. Nach Prüfung ist klar, die Forderung ist unberechtigt! Grund dafür kann zum Beispiel ein Zahlendreher bei den Kontodaten sein, aber natürlich auch ein Betrugsversuch.

Ergebnis: Gibt der Verbraucher die unberechtigte Lastschrift zurück, muss er keine Kosten fürchten. Der Schuldige ist hier der vermeintliche Gläubiger und der trägt dann auch die Kosten!

Beispiel – berechtigte Lastschrift zurückgegeben

give backDer Verbraucher entdeckt auf seinem Konto eine Lastschrift, die er nicht zuordnen kann. Er entschließt sich, eine Rücklastschrift zu veranlassen. Später stellt sich heraus, dass Zahlungsempfänger berechtigt war, den Betrag einzuziehen. Fehler kommen vor, und da einige Verbraucher ihr Konto als Gemeinschaftskonto führen, ist es ab und an schwierig, sich an jede Transaktion zu erinnern.

Ergebnis: Diesmal muss der Verbraucher die entstandenen Gebühren für die Rücklastschrift tragen.

Beispiel – Konto des Verbrauchers ist nicht gedeckt

Ein weiterer Grund, warum eine Lastschrift zurückgeht, ist der Umstand, dass das Konto des Zahlungspflichtigen so weit in den Miesen ist, dass keine weiteren Abhebungen, Überweisungen und Lastschriften vonseiten der Bank akzeptiert werden. Auch dann wird die Lastschrift von der Bank zurückgegeben. Der Verbraucher hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto ausreichend gedeckt ist, damit eine eingehende Lastschrift dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben werden kann.

Ergebnis: Die Schuld liegt beim Verbraucher und er muss die Kosten tragen.

Weitere Gründe für eine Rücklastschrift

Wer bei einem Wechsel des Girokontos vergisst seinen regelmäßigen Zahlungsempfängern, die per Lastschrift abbuchen, die neuen Kontodaten mitzuteilen, wird die dadurch entstehenden Kosten tragen müssen. Auch wenn dem Zahlungsempfänger falsche Daten mitgeteilt werden und deshalb Kosten für eine Rücklastschrift entstehen, kann dieser die Kosten vom eigentlich Zahlungspflichtigen einfordern.

Wie hoch sind die Kosten für eine Rücklastschrift?

Auf die Kosten achten!Mit mehr als zehn Euro muss der Verursacher der Rücklastschrift in der Regel nicht rechnen ist eine häufige Aussage. Doch in Foren finden sich aktuell noch Beispiele, bei denen Verbraucher über höhere Gebühren klagen. Dieser Betrag ist demnach ein Richtwert. Zwischen den Banken regelt das Lastschriftabkommen die Höhe der Gebühren und gegenüber dem Einreicher der Lastschrift regelt das Preis- und Leistungsverzeichnis die Höhe der Gebühr. Dabei ist es nicht gestattet den Mehraufwand, der durch die Lastschrift entstanden ist, in Rechnung zu stellen. Lediglich die Bankgebühren dürfen an den Verursacher weitergegeben werden.

Fazit

So brauchen SIe sich keine Sorgen machenHeute kann eine Lastschrift im Online-Banking sehr schnell und mit wenigen Klicks zurückgegeben werden. Trotzdem sollte der Kunde zuvor genau prüfen, ob die Lastschrift nicht doch berechtigt ist, um Kosten durch Bankgebühren zu vermeiden. Im Artikel: „Eine Lastschrift zurückgeben – wie geht das?“ stehen mehr Informationen dazu.

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Girokonto

9 Kommentare Rücklastschrift – wer trägt die Kosten?

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