Lieber frühzeitig vorsorgen 
Eine Vorsorgevollmacht erspart im Notfall viel Ärger

Die Vorsorgevollmacht ist sinnvollKonto- und Depotvollmacht – Kontrolle ist möglich, Vertrauen ist aber besser! In den Medien ist das Thema im Frühjahr 2017 bereits in die Schlagzeilen geraten: Wer es versäumt, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, geht das Risiko ein, einen gesetzlichen Betreuer zu erhalten, der weder ihm noch seinen nächsten Angehörigen Rechenschaft schuldig ist.

Häufig handelt es sich dabei um Personen, die zwar einen guten Willen zeigen, aber nicht unbedingt über die erforderliche Ausbildung verfügen, um im Sinne dessen zu handeln, für den sie als Betreuer bestellt wurden. Es ist daher jedem, der sein Vermögen schützen und im Ernstfall einen engen Vertrauten als Betreuer einsetzen möchte, angeraten, dies rechtzeitig zu tun.

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Je nach Höhe des Geldeingangs können die Kontoführungsgebühren variieren.


 

Wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte?

Eine Vorsorgevollmacht für Konto und Depot erstellen zu lassen, erfordert weder den Gang zum Notar noch ist sie mit Kosten verbunden. Der Vollmachtgeber und der zukünftige Bevollmächtigte vereinbaren einen Termin mit einem Bankberater. Dieser prüft die Identität des Bevollmächtigten anhand eines gültigen Ausweises. Anschließend wird die Vollmacht bei der Bank hinterlegt. Der Bevollmächtigte erhält damit unmittelbar Zugriff auf alle Konten und finanziellen Transaktionen, die schriftlich vereinbart wurden, und zwar unabhängig davon, ob der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist oder die Notwendigkeit einer Betreuung bereits besteht. Es sollte sich also um eine Person handeln, zu der ein unbedingtes Vertrauensverhältnis besteht. Auf Wunsch kann die Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr registriert werden. Dies hat allerdings keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Bevollmächtigung, es erleichtert lediglich dem Vormundschaftsgericht die Arbeit, sollte eine andere Person einen Antrag auf Betreuung für den Vollmachtgeber stellen.

Was ist Gegenstand einer Konto- und Depotvollmacht?

Die Vorsorgevollmacht sollte jeder habenMit der Ausstellung einer Konto- und Depotvollmacht sind weitgehende Rechte für den Bevollmächtigten verbunden. Dennoch handelt es sich nicht um eine Generalvollmacht, gewisse Einschränkungen sind durchaus üblich und angebracht. In den Kreditinstituten sind Vordrucke erhältlich, in denen schriftlich fixiert wird, für welche Bankgeschäfte der einzusetzende Betreuer Prokura erhält. Dadurch wird auch gesichert, dass der Bevollmächtigte zwar finanzielle Transaktionen für den Vollmachtgeber ausführen kann, aber beispielsweise keinen Zugriff auf Wertgegenstände erhält, die im Bankfach gelagert werden. Auch die Neuaufnahme von Krediten oder der Handel mit Wertpapieren ist dem Bevollmächtigten untersagt, zu dessen Aufgaben es damit im Wesentlichen gehört, das vorhandene Vermögen bestmöglich zu verwalten.

Widerruf einer Vollmacht

Solange der Vollmachtgeber sich nicht in einem Betreuungsverfahren befindet, kann er seine einmal gegebene Vollmacht jederzeit widerrufen. Auch der Bevollmächtigte kann von der Übernahme der Betreuung zurücktreten. Verstirbt der Vollmachtgeber, so können seine gesetzlich anerkannten Erben die Vollmacht widerrufen.

Vorsorge ist nicht nur im Alter wichtig, sondern für jede Altersgruppe

Die Vorsorgevollmacht ist aber nicht nur im Alter sinnvoll. Auch in jungen Jahren kann der Bankkunde durch einen Unfall oder eine ernste Erkrankung in die Lage kommen, kurz oder mittelfristig, seine Bankgeschäfte nicht selbständig regeln zu können. Wer die nötigen Regelungen schon vorher auf den Weg bringt, hat im Ernstfall eine Sorge weniger!

Vorsorgevollmacht online abwickeln

Die Bundesnotarkammer hat ein Portal, auf dem der Bankkunde die Vollmacht online auf den Weg bringen kann. Die Seite www.vorsorgeregister.de bietet dazu alle Informationen. Der Dienst ist allerdings mit einer Gebühr verbunden. Die Kosten belaufen sich um ca.13,- Euro. (Stand: 28.06.2013)

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Depot, Girokonto

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