Ganz einfach 25% mehr Rendite 
Jetzt die Freistellungsaufträge für 2017 neu verteilen

Sparer sollten auch an die Steuern denkenFür Zinseinnahmen, die auf Sparkonten oder Anlagekonten erwirtschaftet werden, muss in der Bundesrepublik Deutschland eine Steuer entrichtet werden. Die Abgeltungssteuer! Das gilt natürlich auch für Tagesgeld- und Festgeldkonten. Vereinzelt gibt es auch eine Guthabenverzinsung auf dem Girokonto.Auch dafür muss die Steuer entrichtet werden. Ebenso unterliegen Dividenden und Gewinne aus dem Aktionenhandel und aus Fondsverkäufen der Abgeltungssteuer.

Tagesgeld-Vergleichsrechner


Für Kapitalerträge müssen Steuern gezahlt werden

Die Bank ist dazu verpflichtet, die Steuern an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % der Einnahmen, plus Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer, falls man einer Kirche angehört.

Freibeträge

Der Gesetzgeber sieht für Kapitalerträge allerdings einen Freibetrag pro Jahr und Sparer vor, für die keine Abgeltungssteuer entrichtet werden muss. Den nennt man den Sparerpauschbetrag. Seit dem 01.01.2009 gilt die Befreiung für Zinserträge bis zu einem Betrag von 801 Euro für Alleinstehende und bis 1.602 Euro für verheiratete Paare. Der Freibetrag gilt auch für Kinder. Deshalb kann es sinnvoll sein, das Sparkonto der Minderjährigen eindeutig unter dem Namen des Kindes laufen zu lassen und die Freibeträge voll auszuschöpfen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Anbieter ein Sparkonto für Minderjährige gestattet. Das ist nicht immer der Fall!

Zum Jahreswechsel: Sind die Freistellungsaufträge gut verteilt?

Viele Anleger führen verschiedene Konten, bei denen sie Zins- oder Dividendenerträge haben. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Der Jahreswechsel ist traditionell eine Zeit, in der die Menschen sich auch nochmal mit den Dingen beschäftigen, die man sonst gerne viele Monate vor sich her schiebt. Dazu sollte in jedem Fall auch ein Check der Freistellungsaufträge gehören. Existieren noch alle Konten überhaupt? Hat sich durch Heirat, Trennung, Tod vielleicht sogar irgend etwas an der Höhe der möglichen Freibeträge geändert? Im Zweifelsfall ist hier auch ein klärendes Gespräch mit dem Steuerberater sinnvoll. Schließlich geht es um das Geld, das Ihnen im neuen Jahr wieder Einnahmen erarbeiten soll.

Aufgepasst: Steueridentifikationsnummer ist Pflicht

Seit 2016 kann die Bank nur noch Freistellungsaufträge berücksichtigen, für die der Steuerbürger seine Steueridentifikationsnummer (IdNr.) mitgeteilt hat. Ansonsten muss die Bank die Steuern an das Finanzamt abführen. Unser Artikel zur Steueridentifikationsnummer zeigt, wo die IdNr. zu finden ist und wie der Sparer die Nummer in Erfahrung bringen kann, wenn das amtliche Schreiben nicht auffindbar ist.

Freistellungsauftrag

Sie sehen, es ist absolut sinnvoll, den Banken einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dann werden lediglich Steuern abgeführt, wenn die Freibeträge überschritten werden. Alle Beträge darunter bleiben somit steuerfrei.

Freistellungsauftrag auf mehrere Konten aufteilen

Auf Kapitalerträge müssen Steuern gezahlt werdenWer mehrere Sparprodukte sein Eigen nennt, kann auch mehrere Freistellungsaufträge erteilen. Das wird nötig, sobald sich die Konten bei unterschiedlichen Anbietern befinden. Dabei darf allerdings die Gesamthöhe des Freibetrags nicht überschritten werden. Da der zu erwartende Zins ja bekannt ist, kann der Kunde ja abschätzen, welchen Betrag er bei welchem Konto zu erwarten hat und kann Summen passend aufteilen.

Gültigkeit des Freistellungsauftrags

Ein Freistellungsauftrag ist erstmal unbefristet gültig. Selbst, wenn das Konto gekündigt wird, gilt der Freistellungsauftrag noch! Er muss immer separat gekündigt werden. Man hat aber auch die Möglichkeit die Gültigkeit von vorneherein zu beschränken. Das macht bei Festgeld Sinn. So kann man den Freistellungsauftrag nur für die vereinbarte Laufzeit befristen.

Formulare für den Freistellungsauftrag

In der Regel kann der Kunde die nötigen Formulare von seiner Bank erhalten. Die Internetseiten der Banken bieten den Vordruck zum Download an. Oft sind die Unterlagen aber auch schon bei den Unterlagen mit dabei, die die Bank bei einer Kontoeröffnung an den Kunden sendet. Mittlerweile sind die Kundenportale mit zahlreichen Funktionen angereichert, die die Verwaltung eines Tagesgeldkontos oder eines Festgeldkontos immer einfacher machen. So kann der Freistellungsauftrag online mit wenigen Klicks erledigt werden.

Freistellungsauftrag vergessen?

Jeder kann mal was vergessenSollte man den Freistellungsauftrag mal vergessen, ist das auch noch kein Problem. Man hat auch die Möglichkeit, den Freibetrag in seiner Steuererklärung geltend zu machen. In diesem Fall sind die Einnahmen in der Anlage KAP (Kapitaleinkünfte) im Rahmen der Steuererklärung einzutragen.

Zahlen und Fakten

Jeder Sechste Bankkunde hat keinen Freistellungsauftrag für seine Sparprodukte eingereicht. Das ist das Ergebnis einer forsa-Studie im Auftrag der Bank of Scotland, mit dem Titel: „Sparerkompass Deutschland 2012“

Im folgenden Beispiel werden die 25 % Abgeltungssteuer vom Ertrag abgezogen. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer sind noch nicht eingerechnet.

 

Zinsertrag pro Jahr Verlust durch fehlenden
Freistellungsauftrag
200,- Euro
50,- Euro
400,- Euro 100,- Euro
800,- Euro 200,- Euro

Nichtveranlagungsbescheinigung

Wer ein geringes Einkommen hat, aber hohe Kapitalerträge, der sollte eine NV-Bescheinigung beantragen. Für die Mehrzahl der Arbeitnehmer ist das keine Option, aber für Rentner, oder etwa verwaiste Kinder, die Erträge aus mündelsicheren Geldanlagen erwirtschaften, ist die Bescheinigung sinnvoll. Ein weiteres Beispiel ist ein Student, der Gewinne aus einem Wertpapierdepot erwirtschaftet.

Bildquelle:

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Festgeld, Tagesgeld

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