Kein Rechtsanspruch! 
Kann Festgeld vorzeitig gekündigt werden?

Ach so ist das!Egal, ob die Kunden schlecht geplant haben oder ein unvorhergesehenes Ereignis, wie etwa Arbeitslosigkeit oder ein Todesfall eingetreten ist, die Gründe um vorzeitig über das angelegte Festgeld zu verfügen sind vielfältig. Doch einen Rechtsanspruch darauf haben die Sparer in der Regel nicht. Es liegt in der Kulanz der Banken, wie sie in diesen Fällen entscheiden.

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Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die vorzeitige Verfügung von Festgeld

Wer bei Festgeldern an feste Zinsen denkt, liegt richtig, denn bei diesen Sparkonten sind die Zinsen tatsächlich fest garantiert und ändern sich während der Laufzeit nicht. Allerdings ist die Laufzeit genauso fest(gelegt) und es ist eigentlich nicht vorgesehen, dass die Kunden vor Ablauf der vereinbarten Zeit über das Geld verfügen können. Gerade bei den sehr langen Laufzeiten – bis zu 10 Jahren sind möglich – ist das ein Problem, über das sich die Kunden Gedanken machen sollten, bevor sie das Angebot in Anspruch nehmen.

Crashkurs Festgeld

Info ZeichenFestgeld ist dank der gesetzlichen Einlagensicherung eine beliebte Form der Geldanlage. Auch die Zinsen sprechen die Kunden an, denn die sind höher als die Tagesgeldzinsen. Es gibt Festgelder ab einer Laufzeit von wenigen Monaten, bis hin zu 10 Jahren. Je länger die Kunden ihr Geld binden, desto höher sind auch die Zinsen, die sie bekommen. In Zeiten niedriger Zinsen ist das eine gefragte Anlageform, um sich gegen weiter sinkende Zinsen abzusichern. Der Zinssatz ist garantiert und bleibt während der Laufzeit unverändert.

Offensichtlich wird die vorzeitige Verfügung des Festgeldes öfter nachgefragt als gedacht. Das wird daran deutlich, dass dieses Thema lückenlos in allen FAQ´s der Bankenseiten thematisiert wird. Meist gibt es in der Antwort sogar einen Standardtext, der auf fast allen Seiten identisch zu finden ist.

Zwischen Ihnen und (Bankname) besteht grundsätzlich ein Vertrag über eine Festgeldanlage bis zum Ende der Laufzeit. Daher ist es nicht möglich, vor Fälligkeit über die Einlagen zu verfügen. In Ausnahmefällen empfiehlt es sich, das Gespräch mit Ihrem Kundenberater zu suchen. Sollte eine vorzeitige Abrechnung jedoch unbedingt erforderlich werden, muss mit ungünstigeren Konditionen gerechnet werden.

Wer einen Vertrag mit einer Bank eingeht, der akzeptiert damit immer auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch wenn diese eher selten im Voraus gelesen werden, sondern meist erst dann, wenn es zu konkreten Missverständnissen zwischen Bank und Kunde kommt. In den AGB´s ist die Kündigung des Festgeldes natürlich auch geregelt. Als Beispiel haben wir hier ein Beispiel aus den AGB´s,  der die außerordentliche Kündigung regelt.

(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange
der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehungfortzusetzen.Auszug aus den AGB´s der Credit Agricole Consumer Finance S.A.

In den AGB´s fallen die Begriffe „unzumutbar für den Kunden“ und „berechtigte Belange der Bank“. Daran ist schon abzulesen, dass es schon triftige Gründe sein müssen, die zu einer Auflösung des Vertrags führen. Wer die rechtzeitige Kündigung verpasst hat oder sich einfach einen Konsumwunsch erfüllen möchte, wird bei der Bank eher keine Chance haben. Wenn die Bank der außerordentlichen Kündigung aus Kulanz zustimmt, muss der Kunde allerdings mit Einbußen rechnen. Sehr oft wird die vorzeitige Beendigung grundsätzlich ausgeschlossen oder es werden geringere oder gar keine Zinsen für den bisherigen Anlagezeitraum gezahlt. In seltenen Fällen ist noch eine Gebühr zu entrichten. Das ist zum Beispiel bei der Denizbank so. Hier entfallen die Zinsen und der Kunde muss eine Gebühr von 10,- Euro entrichten. Bei der MoneYou Bank erhält der Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung nur 0,50% Zinsen. Hier gibt es Festgeld allerdings auch nur für 6 oder 12 Monate.

Vorsicht bei automatischer Prolongation der Festgeldanlage

achtung_rBei einigen Banken ist es üblich, dass sich der Anlagebetrag am Ende der Laufzeit automatisch um die gleiche Laufzeit und zu den dann gültigen Zinsen verlängert wird. Der Kunde muss der Bank rechtzeitig mitteilen, dass das Geld nicht weiter festgelegt werden soll. Gerade die Onlinebanken weichen von dieser Praxis ab und transferieren das Geld am Ende der Laufzeit automatisch auf das Referenzkonto. Aber trotzdem sollten die Sparer diesen Punkt im Auge haben, damit das Geld nicht ungewollt wieder festgelegt wird. Schon zu Beginn der Laufzeit kann der Kunde seiner Bank mitteilen, dass das Festgeld nicht wieder angelegt werden soll. Das ist ratsam, denn gerade bei längeren Laufzeiten neigen Sparer dazu, die genauen Details ihres Vertrags zu vergessen.

Warum ist den Banken die Einhaltung der Laufzeit so wichtig?

Festgeld bringt gute Zinsen und ist einfach zu verstehenDie Banken arbeiten mit dem Geld der Kunden. Sie vergeben Kredite, finanzieren Autos oder Immobilen. Damit gehen sie langfristige Verpflichtungen ein und haben deshalb natürlich ein Interesse, Kundengelder besser und langfristig einplanen zu können. Schließlich muss die Bank langfristige strategische Entscheidungen treffen und ist auch vom Gesetzgeber her an Vorschriften gebunden. Wenn Kunden die Möglichkeit haben, Gelder täglich abzuziehen, wie etwa beim Tagesgeld, macht das die Planung schwieriger. Sind die Kundengelder wie bei den Festgeldkonten langfristig gebunden, haben die Banken eine höhere Planungssicherheit und belohnen das mit höheren Zinsen.

Ein gewissenhafte und langfristige Planung ist beim Festgeld Pflicht

kombiprodukteWeil die feste Laufzeit wird mit besseren Zinsen belohnt wird, sollten Sparer auf diese Form der Geldanlage nicht verzichten.. Es macht natürlich keinen Sinn, den Notgroschen auf einem Festgeldkonto zu parken. Der gehört auf das Tagesgeldkonto. Beträge, die über den Notgroschen hinaus angespart wurden, sind auf dem Festgeldkonto gut aufgehoben und die Konten haben ihren berechtigten Platz im Mix der unterschiedlichen Anlageklassen.

Ereignisse, wie eine Arbeitslosigkeit, Krankheit oder etwa ein Umzug aus der bisherigen Wohnung lassen sich schlecht vorhersehen. Aber trotzdem sollte man sich voreinem Vertragsabschluss einige Gedanken machen, welche Anschaffungen kurzfristig, mittelfristig oder langfristig nötig werden. Stehen Reparaturen oder Renovierungen an der eigenen oder der gemieteten Immobilie an? Wie lange wird das eigene Auto noch durchhalten? Sparer können sich mit geschickten Anlagestrategien auch auf solche unerwarteten Situationen vorbereiten.

Eine Möglichkeit besteht in der Leiterstrategie. Dafür teilen wir den Geldbetrag, der zur Verfügung steht in gleichgroße Pakete auf und verteilen diese Geldpakete auf unterschiedliche Laufzeiten. Dadurch erhalten wir durchschnittlich einen besseren Zinssatz als für täglich verfügbare Sparkonten und haben trotzdem eine höhere Flexibilität erreicht. Am Ende der Laufzeit kann das frei gewordene Geldpaket erneut in Festgeld mit entsprechender Laufzeit investiert werden.

Weiterhin gibt es einige Kombiprodukte mit besserer Verfügbarkeit, auf die Sparer zurückgreifen können, wenn sie sich nicht ganz sicher sind, dass sie zumindest über einen Teil des angelegten Geldes verfügen möchten. Beispiele hierfür sind zum Beispiel RaboSpar30 oder Rabospar90. Auch das pbb direkt – FestgeldPLUS oder das IKB Kombigeld zählen zu diesen Produkten.

Fazit

Unser Fazit zum ProduktEs gibt keinen Grund, sich wegen der festen Laufzeiten nicht auf Festgeld einzulassen. Die höheren Zinsen sind die Entlohnung für die geringere Flexibilität. Sparer, die sich nicht ganz sicher sind, ob sie nicht doch einen Teil des Geldes brauchen werden, können einen Teil des Geldes auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto parken oder mit der Leiterstrategie arbeite. Auch die Kombiprodukte sollten die Sparer im Bankenvergleich nicht aus den Augen verlieren.

Bildquelle:

© Coloures-pic – Fotolia.com; © Denis Junker;

Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Festgeld, Tagesgeld

1 Kommentar zu Kann Festgeld vorzeitig gekündigt werden?

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